Garantie
Bürgschaftsgewährung ist unsere Haupttätigkeit
Anhand den Abkommen mit vertragsgebundenen Banken erleichtert Confidi den Mitglieds-Unternehmen die Kapitalbeschaffung und den Erhalt besserer Konditionen auf die garantierten Kreditformen (kurzfristige Finanzierungen: z. B. Kontokorrent für Kassabedarf, Kredit- und Rechnungsbevorschussung, etc.) als auch für solche mittel-/langfristiger Art (z. B. Ratenkredite, Chirographar- und Hypothekardarlehen, Leasing; Bankavale, etc.).
Gleichzeitig sind wir auch in der Lage, Avalkredite (Emittent ist Bank) für provisorische und definitive Bürgschaften (öffentliche Wettbewerbe) zu Gunsten unserer Mitglieder auszustellen. Unsere Garantieleistungen auf die gewährten Kreditlinien schwanken zwischen 20 - 50 %. Jede Garantiegewährung wird genau an die einzelnen Bedürfnisse der jeweiligen Mitgliedsfirma angepasst und ist das Ergebnis einer ausführlichen Analyse der effektiven Erfordernisse des Betriebes, Analyse, durchgeführt von unserem geschulten Personal.
Dass Mitglied muss das Ansuchen um Zusatzgarantie an Confidi, unter Angabe von Finanzierungsform, Betrag, Laufzeit, Begründung und Kreditinstitut, richten. Es obliegt dem Mitglied das Finanzierungsansuchen an dasjenige Kreditinstitut zu kommunizieren, bei dem es einen Garantieerhalt wünscht.
Dem ersten Ansuchen müssen beigelegt werden:
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre (ebenso Saldenbilanzen) mitsamt Anhang und Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung sowie die Empfangsbestätigung über die Hinterlegung
- Kopien der letzten drei bezahlten F24-Modelle
- Aktuelle Übersicht aller finanziellen Verpflichtungen gegenüber Banken, Leasinggesellschaften, etc.
- Firmenpräsentation (Business Plan, falls es sich um ein Start Up-Unternehmen handelt)
- Falls zutreffend Fragebogen (Sozialgenossenschaften)